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Corona-Hilfen für Unternehmen

Förderprogramme und Unterstützungsmaßnahmen

Antragsberechtigt: Unternehmen, Soloselbstständige, und Freiberufler bis zu einem Jahresumsatz von 750 Millionen Euro im Jahr 2020 sowie Start-ups, die bis zum 31. Oktober 2020 gegründet wurden, gemeinnützige Unternehmen, kirchliche Unternehmen und Organisationen aus allen Branchen. Die Umsatzhöchstgrenze von 750 Millionen Euro entfällt für von Schließungsanordnungen auf Grundlage eines Bund-Länder Beschlusses direkt betroffene Unternehmen sowie für Unternehmen der Pyrotechnikbranche, des Großhandels und der Reisebranche.
Antragsfrist: 31.12.2021

Detalierte Informationen zur Überbrückungshilfe III finden Sie hier

Stand: 15.11.2021


Antragsberechtigt:  
1. Soloselbstständige mit oder ohne Personengesellschaftern,  
2. Kapitalgesellschaften mit einer Gesellschafterin oder einem Gesellschafter (Ein-Personen-Kapitalgesellschaften),  
3. Kapitalgesellschaften mit mehreren Gesellschafterinnen oder Gesellschaftern (Mehr-Personen-Kapitalgesellschaften),  
4. Genossenschaften sowie  
5. Sonderfall: kurz befristete Beschäftigte in den Darstellenden Künsten und unständig Beschäftigte.  
   
Förderzeitraum: 01.07.2021 - 21.12.2021 in 2 Schritten; Juli bis September und Oktober bis Dezember 2021  
Antragsfrist: 31.12.2021  

Detalierte Informationen zur Neustarthilfe finden Sie hier

Stand: 15.11.2021


Förderprogramm ausgelaufen

Stand: 15.11.2021


Förderprogramm ausgelaufen

Stand:15.11.2021


Förderprogramm ausgelaufen

Stand: 15.11.2021


Kleine und mittlere Unternehmen, die von der Corona-Krise betroffen sind, haben die Möglichkeit Förderungen aus dem Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern" zu beantragen.

Ziel ist es:

  • die Anzahl von Ausbildungsplätzen in einem Betrieb erhalten (Ausbildungsprämie)
  • zusätzliche Ausbildungsplätze schaffen (Ausbildungsprämie plus)
  • die Fortsetzung der Ausbildung im Betrieb oder im Rahmen einer Auftrags- oder Verbundausbildung zu unterstützen (Zuschuss zur Vermeidung von Kurzarbeit, Lockdown-II-Sonderzuschuss für Kleinstunternehmen)
  • die Übernahme von Auszubildenden fördern (Übernahmeprämie)

Detailierte Informationen zu den Förderungen im Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern" finden Sie hier

Stand: 15.11.2021



Beratungsstellen/ Ansprechpartner

Die Brandenburger Agenturen für Arbeit haben eine Initiative „jobsNow“ gestartet. Diese soll helfen, in diesen Tagen Arbeits- und Fachkräfte suchende Unternehmen sowie Arbeitsuchende auf kurzen Wegen unbürokratisch zusammenzubringen.

jobsNOW-Hotline für Arbeitgeber

  • Agentur für Arbeit Potsdam und Arbeit Cottbus: 0331 8803000
  • Agenturen für Arbeit Eberswalde, Frankfurt/Oder, Neuruppin:  0800 4555520


jobsNOW-Hotline für Beschäftigungssuchende

  • Agentur für Arbeit Potsdam und Arbeit Cottbus: 0331 8803000
  • Agenturen für Arbeit Eberswalde 03334 372002
  • Agentur für Arbeit Frankfurt/Oder 0335 5702200
  • Agentur für Arbeit Neuruppin:  0339169 2000

Spezial-Vermittlungsstelle für den Lebensmittelhandel und dazugehörige Logistikunternehmen:

Für diese Unternehmen koordiniert die Agentur für Arbeit Berlin Süd die Stellenangebote.
Telefon 0800 4555520 (Mo-Fr 08:00 bis 18:00Uhr)
E-Mail: Treptow-Koepenick.542-Arbeitgeber-Service@arbeitsagentur.de

Stand: 15.11.2021


Hotline für Unternehmen: 030 12002 + Durchwahl 1031 oder 1032 (Mo-Fr 9.00 bis 17.00 Uhr)
Hotline für Bürger/innen: 030 18 615 6187 (Mo-Fr 9.00 bis 17.00 Uhr)

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Stand: 15.11.2021


Telefonischer Infoservice für Brandenburger Unternehmen:

Tel.: 0331 730 61 - 222

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Stand: 15.11.2021


Tel.: 0331 278 611 5
Mail: corona(at)ihk-potsdam.de

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Stand: 15.11.2021


Tel.: 0331 730 61 222 (Mo. - Fr. 9.00 - 17.00 Uhr)

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Stand: 15.11.2021


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Ansprechpartner

Sachbereich Wirtschaftsförderung
Berliner Straße 15
14712 Rathenow

03385 596-345 03385 596-328

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