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Lärmaktionsplan

Am 25. Juni 2002 verabschiedeten das Europäische Parlament und der Rat die Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EG-Umgebungslärmrichtlinie). Die am 18.07.2002 in Kraft getretene Richtlinie betrifft den Umgebungslärm, dem Menschen insbesondere in bebauten Gebieten ausgesetzt sind. Die Stadt Rathenow erstellte auf Basis dieser Richtlinie eine Karte, in der besonders von Lärm betroffene Gebiete dargestellt sind (Lärmkarte) und entwickelte im Jahr 2013 Maßnahmen zur Minderung oder Beseitigung des Lärms. Dieser Lärmaktionsplan wurde am 04.12.2013 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen.
Am 13. September 2018 wurde die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rathenow beschlossen.

Fortschreibung Lärmaktionsplan  (PDF 3,3 MB)

 

Verfahren zur Fortschreibung der Lärmaktionsplanung (Stufe 4) 2023/24

Der Lärmaktionsplan aus dem Jahr 2018, Teil 3 wird hinsichtlich der Aktualität und der darin genannten Maßnahmen überprüft. In diesem Zuge wird der Lärmaktionsplan, Teil 4 unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Umgebungslärmkartierung 2022 des Landes Brandenburg (4. Runde) fortgeschrieben.

Gemäß Umgebungslärmrichtlinie der Europäischen Union sind alle fünf Jahre Lärmkarten für Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen zu erstellen. Dort, wo Lärmprobleme festgestellt wurden, sind durch die zuständigen Behörden Lärmaktionspläne zu erarbeiten. Im Land Brandenburg wird die Lärmkartierung an Hauptverkehrsstraßen durch das Landesamt für Umwelt (LfU) durchgeführt. Für die Erarbeitung der darauf aufbauenden Lärmaktionspläne sind im Land Brandenburg die Kommunen zuständig. Für die Stadt Rathenow besteht daher auf Grundlage der aktuellen Lärmkartierung 2022 (sogenannte Stufe 4) die Pflicht zur Erarbeitung eines Lärmaktionsplans an Hauptverkehrsstraßen. Über die Ergebnisse des Lärmaktionsplans der Stufe 4 ist bis zum 18.07.2024 dem LfU Bericht zu erstatten.

Auf Grundlage der zweiten Stufe der strategischen Lärmkartierung von 2022 wird derzeit ein Entwurf  zum Lärmaktionsplan (Stufe 4) erarbeitet, der die Hauptlärmquellen des Straßenverkehrs – Berliner Straße, Brandenburger Straße, Große Milower Straße und Genthiner Straße - umfasst. Aktuell liegen die Ergebnisse der Bestandsanalyse mit einer Auswertung der Betroffenheit in den genannten Straßenabschnitten vor.

Im Zuge des Verfahrens zur Erstellung des Lärmaktionsplanes (Stufe 4) fand am 12.12.2023 eine erste Informationsveranstaltung statt, in der die Öffentlichkeit über den Ablauf, die Ziele, Zwecke und Hintergründe der Lärmaktionsplanung (Stufe 4) sowie über die Ergebnisse der Bestandsanalyse unterrichtet wurde.

Präsentation Bestandsanalyse

Im Zuge der Fortführung des Verfahrens zum Lärmaktionsplan Stufe 4 der Stadt Rathenow wurde dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wohnen und Verkehr am 13.02.2024 ein erster Berichtsentwurf vorgestellt. Dieser Berichtsentwurf zum Lärmaktionsplan Stufe 4 kann unter folgendem Link eingesehen werden:

Berichtsentwurf Lärmaktionsplan der Stadt Rathenow (Stufe 4)

Am 26.03.204 findet im Rathaus, um 17.00 Uhr, im Raum E08 eine zweite Informationsveranstaltung statt, in der über die Ziele, Zwecke und Hintergründe der Lärmaktionsplanung (Stufe 4) sowie über den Berichtsentwurf unterrichtet wird.

Bekanntmachung Beteiligung der Öffentlichkeit am 26.03.2024

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Stadt Rathenow
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14712 Rathenow

03385 596-563