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Zugangsbeschränkungen zum Rathenower Rathaus gelockert

Für den Besuch des Rathenower Rathauses ist ab sofort kein 3G-Nachweis (geimpft, genesen oder getestet) mehr nötig. Es gilt weiterhin die Pflicht, eine medizinische Maske innerhalb des Gebäudes zu tragen und einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen zu halten. Der Zutritt zum Rathaus ist nur über den barrierefreien Zugang auf der Hofseite (Zufahrt über Puschkinstraße) möglich.

Das Sachgebiet Bürgerservice steht ohne vorherige Terminvereinbarung zu den Öffnungszeiten am Montag von 09.00 bis 12.00 Uhr, am Dienstag von 09.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.30 Uhr, am Mittwoch von 09.00 bis 12.00 Uhr und am Freitag nach Vereinbarung zur Verfügung. Zusätzlich ist der Meldebereich immer am ersten Samstag im Monat von 09.00 bis 12.00 Uhr geöffnet.

Die bisher öffentlich zugänglichen Sprechzeiten am Donnerstag können bis auf Weiteres nicht mehr für alle Anliegen zur Verfügung stehen. An jedem Donnerstag in der Zeit von 09.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr bietet der Bürgerservice nun ausschließlich die Anmeldung für geflüchtete Personen aus der Ukraine an.

Das Standesamt ist von den Veränderungen nicht betroffen und öffnet auch donnerstags von 09.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.30 Uhr für alle Anliegen.

Alle weiteren Anfragen an die übrigen Bereiche der Stadtverwaltung können per Telefon, per E-Mail oder auch per Post eingereicht werden. Die passenden Kontaktinformationen sind auf der Internetseite der Stadt unter dem Link www.rathenow.de/verwaltung-service/rathaus/aemter/ansprechpartner/ zu finden. Es können auch die zentrale Rufnummer 03358 596-0 und die zentrale E-Mailadresse poststelle@stadt-rathenow.de genutzt werden. Alle Anfragen werden dem zuständigen Bereich weitergeleitet.

Für den Besuch der Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung und ihrer Ausschüsse gilt auf Grundlage der aktuellen Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg weiter die 3G-Regelung und die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.