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Widerspruchsrecht gegen die Weitergabe von Daten aus dem Melderegister

Die Stadt Rathenow informiert, dass jede Bürgerin und jeder Bürger die Möglichkeit hat, auf der Grundlage des Bundesmeldegesetzes Datenübermittlungen aus dem Melderegister zu widersprechen. Die Eintragung von Übermittlungssperren schließt die Weitergabe der Anschrift an Firmen und interessierte Privatpersonen nicht aus.

Sie gilt nur für die nachfolgend genannten Datenübermittlungen:

1.    Übermittlung an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften, der nicht die betroffene Person, sondern Familienangehörige der betroffenen Person angehören
2.    Auskünfte an Parteien, politische Vereinigungen u.a. im Zusammenhang mit Wahlen, Volksbegehren und Volksentscheiden, sowie Bürgerentscheiden
3.    Auskünfte über Altersjubiläen
4.    Auskünfte über Ehejubiläen
5.    Auskünfte an Adressbuchverlage

Der Widerspruch kann im Sachgebiet Bürgerservice der Stadt Rathenow schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden.