Derzeit gilt im Havelland die höchste Waldbrandgefahrenstufe, die Stufe 5. Aufgrund der Trockenheit gab es schon die ersten Brände und daher sind die Vorsichtsmaßnahmen dringend zu beachten.
Das bedeutet:
► offenes Licht und Feuer im Wald oder in Waldnähe sind jetzt verboten
► Rauchen im Wald und in der Feldflur ist verboten
► Keine glimmenden Zigaretten aus dem Auto werfen
► die Zufahrtswege zum Wald müssen jederzeit für Rettungsfahrzeuge und Feuerwehr freigehalten werden
► Autos dürfen nicht auf ausgetrocknetem Gras oder Nadelstreu abgestellt werden
► Melden Sie bitte alle bemerkten Brände unverzüglich der Feuerwehr (Notruf 112) oder der Polizei (Notruf 110).
Ordnungswidrigkeiten können gemäß des Brandenburger Waldgesetzes (Vorschrift § 23) mit einer Geldbuße bis zu 20.000 Euro geahndet werden.