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In der Zeit vom 12.11. - 15.12.2014 wird der Entwurf des Flächennutzungsplanes (FNP) des Gemeindegebietes Rathenow öffentlich ausgelegt. Jeder Interessierte kann sich den Plan zu den gewohnten Öffnungszeiten im Rathenower Rathaus, Berliner Straße 15, Raum 419 ansehen und Anregungen, Hinweise oder Bedenken zum neuen Plan geben.

 

Ein Flächennutzungsplan (FNP) hat die Aufgabe, die Grundzüge der städtebaulichen Entwicklung für die nächsten zehn bis fünfzehn Jahre auf eine einheitliche rechtliche und mit den oberen Verwaltungsbehörden abgestimmte Grundlage zu stellen. Die Entwicklungsschwerpunkte wie Sicherung der Wohn- und Arbeitsstättenentwicklung, der Naherholung und des Tourismus bedürfen einer gemeinsamen Konzeption und der Einbettung in die Landschaft unter Berücksichtigung der daraus entstehenden öffentlichen Belange, insbesondere des Landschafts- und Naturschutzes.

Nach § 5 (1) Satz 1 BauGB ist die Gemeinde verpflichtet, für ihr gesamtes Gemeindegebiet einen Flächennutzungsplan aufzustellen. Derzeit bestehen nur für Teilflächen des Gemeindegebietes Flächennutzungspläne, für das Stadtgebiet (vor Auflösung des Amtes am 31. Dezember 2001) und für die Ortsteile Steckeldorf und Semlin. Mit der Neuaufstellung werden diese aktualisiert, die noch unbeplanten Flächen bestimmt und alles in einem gemeinsamen Flächennutzungsplan zusammengeführt.

Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zum Flächennutzungsplan wird eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht gemäß § 2 a BauGB erstellt.

 

<link internal-link internal link in current>⇒ zu den Auslegungsunterlagen