Die öffentlichen Auslegungen zum Bebauungsplan "Ferchesarer Straße" Pl.Nr. 061 sowie zum Bebauungsplan "Wohngebiet Göttliner Chaussee" Pl.Nr. 063 finden gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 13 a BauGB vom
08. Januar 2018bis zum 09.Februar 2018
in der Stadtverwaltung Rathenow, Berliner Str. 15, im Bau- und Ordnungsamt, Zimmer 419 zu folgenden Zeiten statt:
Montag, Mittwoch und Donnerstag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 15.00 Uhr
Dienstag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 17.30 Uhr
Freitag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Alle Bürger haben die Möglichkeit, Einsicht zu nehmen und innerhalb der Auslegungsfrist ihre Bedenken und Anregungen schriftlich beim Bauamt einzureichen oder während der genannten Sprechzeiten zur Niederschrift zu bringen. Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtszeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan "Wohngebiet Göttliner Chaussee" Pl.Nr. 063 sowie bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan "Ferchesarer Straße" Pl.Nr. 061 unberücksichtigt bleiben. Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normkontrolle nach § 47 VwGO unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegungen nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.