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Die öffentlichen Auslegungen zum Bebauungsplan "Ferchesarer Straße" Pl.Nr. 061 sowie zum Bebauungsplan "Wohngebiet Göttliner Chaussee" Pl.Nr. 063 finden gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 13 a BauGB vom

 

08. Januar 2018bis zum 09.Februar 2018

 

in der Stadtverwaltung Rathenow, Berliner Str. 15, im Bau- und Ordnungsamt, Zimmer 419 zu folgenden Zeiten statt:

Montag, Mittwoch und Donnerstag      08.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 15.00 Uhr

Dienstag                                         08.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 17.30 Uhr 

Freitag                                           08.00 Uhr - 12.00 Uhr

                                

Alle Bürger haben die Möglichkeit, Einsicht zu nehmen und innerhalb der Auslegungsfrist ihre Bedenken und Anregungen schriftlich beim Bauamt einzureichen oder während der genannten Sprechzeiten zur Niederschrift zu bringen. Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtszeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan "Wohngebiet Göttliner Chaussee" Pl.Nr. 063 sowie bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan "Ferchesarer Straße" Pl.Nr. 061 unberücksichtigt bleiben. Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normkontrolle nach § 47 VwGO unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegungen nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.