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Das Verbot von Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen wird vorerst bis Ende Oktober 2020 verlängert. Darauf hat sich das Kabinett am 07.07.2020 verständigt und setzt damit die entsprechende Vereinbarung zwischen Bund und Ländern um. Damit schafft die Landesregierung Planungssicherheit und vor allem rechtliche Sicherheit für die Zeit nach dem 31. August 2020.

 

Die Verlängerung des Verbots von Großveranstaltungen wie Volksfeste, Konzerte oder Sportevents ist zum vorrangigen Schutz der Gesundheit der Bevölkerung erforderlich, da bei derartigen Veranstaltungen Menschen aus verschiedenen Regionen auf engem Raum zusammenkommen. Diese Intensität der Kontakte erhöht die Gefahr einer Übertragung des SARS-CoV-2-Virus erheblich. Zudem ist bei Großveranstaltungen die Rückverfolgung von Kontaktpersonen extrem schwierig.

 

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Quelle: Land Brandenburg, Staatskanzlei, veröffentlicht am 07.07.2020