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Die Stadtverwaltung Rathenow teilt mit, dass Grundsteuern, Hundesteuern und sonstige Abgaben für das Jahr 2014 am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11., bei Jahreszahlern am 01.07., zur Zahlung fällig werden. Zu beachten ist, dass mit der Einführung von Dauerbescheiden seit dem Jahr 2008 nur noch bei Veränderungen Abgabenbescheide erteilt werden. Um mit den Zahlungen nicht in Verzug zu geraten wird empfohlen, der Stadtverwaltung Rathenow schriftlich eine Einzugsermächtigung  zu erteilen. Es besteht aber auch weiterhin die Möglichkeit die Steuern/Abgaben zu den im Bescheid festgesetzten Fälligkeitsterminen selbstständig zu überweisen.

Die öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Grundsteuer und der Gebühr für die Straßenreinigung und den Winterdienst  für das Kalenderjahr 2014 erfolgt durch Aushang in den Bekanntmachungskästen der Stadt Rathenow. Da die Hundesteuern ab 2014 erhöht wurden, sind die Steuerbescheide bereits an jeden Hundesteuerzahler verschickt worden.