In der letzten Zeit wird vermehrt über verschiedene Medien auf privat organisierte Trödelmärkte hingewiesen.
Aus diesem Grund informiert die Stadt Rathenow darüber, dass privat organisierte Floh-, Trödel-, Hausflohmärkte oder ähnliche Veranstaltungen an Sonn- und Feiertagen unzulässig sind. Tätigkeiten dieser Art unterliegen dem Arbeitsverbot nach dem Sonn- und Feiertagsgesetz.
Es besteht die Möglichkeit Ausnahmen von dem Verbot zuzulassen. Dies ist jedoch nur bei Vorliegen eines dringenden Bedürfnisses möglich.
An Werktagen hingegen können solche privat organisierten Veranstaltungen durchgeführt werden. Dabei ist jedoch im Einzelfall auch auf gegebenenfalls erforderliche Genehmigungen zu achten, zum Beispiel bei der Nutzung öffentlicher Flächen oder bei der Versorgung mit Speisen und Getränken.
Für Rückfragen stehen die Mitarbeiter des Sachgebietes Gewerbe der Stadt Rathenow zur Verfügung.
Telefon: 03385 596582
03385 596581
E-Mail: gewerbe@stadt-rathenow.de