Die Lohnsteuerkarten 2010 wurden bis zum 31. Oktober übermittelt.
Hat ein Arbeitnehmer bis zu diesem Zeitpunkt keine Lohnsteuerkarte erhalten, kann er diese beim Sachgebiet Bürgerservice der Stadt Rathenow beantragen.
Jeder Arbeitnehmer muss die Eintragungen auf seiner Lohnsteuerkarte überprüfen und unzutreffende Eintragungen berichtigen lassen.
Die Arbeitnehmer sind verpflichtet, die Lohnsteuerkarte 2010 zu Beginn des Kalenderjahres 2010 ihren Arbeitgebern auszuhändigen und, falls ihnen die Lohnsteuerkarte bis dahin nicht zugegangen ist, die Ausstellung sofort zu beantragen.