Weiterhin gilt im Havelland die zweithöchste Waldbrandwarnstufe 4. Aufgrund der Trockenheit gab es schon die ersten Brände und daher sind die Vorsichtsmaßnahmen dringend zu beachten.
Zu den Vorsichtsmaßnahmen zählen:
► Rauchen im Wald und in der Feldflur unterlassen!
► Im und am Wald (Mindestabstand 50 m) kein Feuer entzünden!
► Keine glimmenden Zigaretten aus dem Auto werfen!
► Melden Sie bitte alle bemerkten Brände unverzüglich der Feuerwehr (Notruf 112) oder der Polizei (Notruf 110).
Ordnungswidrigkeiten können gemäß Waldgesetz (Vorschrift § 23) mit einer Geldbuße bis zu 20.000 Euro geahndet werden.