Die Stadt Rathenow informiert, dass Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, auf der Grundlage des Bundesmeldegesetzes Datenübermittlungen aus dem Melderegister zu widersprechen. Die Eintragung von Übermittlungssperren schließt die Weitergabe der Anschrift an Firmen und interessierte Privatpersonen nicht aus.
Sie gilt nur für die nachfolgend genannten Datenübermittlungen:
1. Übermittlung an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften, der nicht Sie, sondern Familienangehörige von Ihnen angehören
2. Auskünfte an Parteien, politische Vereinigungen u.a. im Zusammenhang mit Wahlen, Volksbegehren und Volksentscheiden, sowie Bürgerentscheiden
3. Auskünfte über Altersjubiläen
4. Auskünfte über Ehejubiläen
5. Auskünfte an Adressbuchverlage
Widersprüche gegen die Datenübermittlung für die oben genannten Fälle können beim Sachgebiet Bürgerservice der Stadt Rathenow schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden und gelten bis auf Widerruf.
