Menü
Menu

Gemeinsam sicher durch den Winter: Hinweise zu Räum- und Streupflichten in Rathenow

Damit alle auch bei Schnee und Eis sicher unterwegs sein können, gelten in der Stadt Rathenow klare Regelungen zum Winterdienst. Die Stadt sorgt auf vielen Straßen selbst für die Räumung, hat diese Aufgabe jedoch für den Großteil der Straßen auf die Eigentümer der angrenzenden oder erschlossenen Grundstücke übertragen. Damit sind Hauseigentümer, Grundstücksbesitzer und – je nach vertraglicher Regelung – auch Mieter in der Verantwortung.

Anlieger werden gebeten, die Gehwege vor ihren Grundstücken von Schnee zu räumen und bei Glätte abzustumpfen. Ist kein gesonderter Gehweg vorhanden, muss ein etwa 1,50 Meter breiter Streifen entlang der Fahrbahn freigehalten werden.

Schmale Gehwege sind vollständig zu räumen, bei breiteren Gehwegen reicht eine geräumte Breite von mindestens 1,50 Metern aus. Auch an Bushaltestellen ist in dieser Breite für einen sicheren Zu- und Abgang zu sorgen, damit das Ein- und Aussteigen gefahrlos möglich bleibt.

Der Winterdienst sollte zeitnah erfolgen. Schnee und Glätte, die zwischen 8.00 und 20.00 Uhr auftreten, sind unverzüglich zu beseitigen. Fällt Schnee in den Abend- oder Nachtstunden, ist dieser werktags bis 8.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen bis 9.00 Uhr zu räumen. Dabei gilt: Der Einsatz von Streusalz oder anderen auftauenden Mitteln ist grundsätzlich nicht erlaubt. Nur in besonderen Ausnahmefällen, etwa bei Eisregen oder an besonders gefährlichen Stellen wie Treppen, starken Steigungen oder Brückenauf- und -abgängen, dürfen solche Mittel verwendet werden. Baumscheiben und Grünflächen sind dabei stets zu schonen.

Der geräumte Schnee sollte so abgelegt werden, dass Fußgänger und Fahrzeuge möglichst wenig beeinträchtigt werden. Entwässerungsrinnen und Hydranten sind unbedingt freizuhalten. Schnee und Eis vom eigenen Grundstück dürfen nicht auf Gehwege oder Fahrbahnen geschoben werden. Ebenso ist darauf zu achten, dass Übergänge an Kreuzungen, Fußgängerüberwege und Querungshilfen schnee- und eisfrei bleiben.

Hauseigentümer können den Winterdienst zwar an andere Personen oder Unternehmen übertragen, bleiben jedoch weiterhin für die ordnungsgemäße Durchführung verantwortlich. Wer seinen Pflichten nicht nachkommt und es ereignet sich ein Unfall, muss damit rechnen, haftbar gemacht und mit Schadensersatzforderungen oder Bußgeldern konfrontiert zu werden.

Die Stadt Rathenow bedankt sich bei allen Bürgerinnen und Bürgern für ihre Unterstützung und bittet darum, mit einem sorgfältigen Winterdienst zu einem sicheren und rücksichtsvollen Miteinander in der kalten Jahreszeit beizutragen.