Der Bund und die Länder haben am Sonntagnachmittag folgenden Neun-Punkte-Plan zur weiteren Eindämmung des Coronavirus beschlossen:
Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.
Generell soll der Kontakt zu anderen auf ein Mindestmaß beschränkt werden.
In der Öffentlichkeit muss ein 1,50-Meter-Abstand eingehalten werden.
Gastronomiebetriebe sollen geschlossen bleiben. Die Lieferung und das Abholen mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause bleibt aber erlaubt.
Auch Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege - darunter Friseure und Kosmetikstudios - sollen geschlossen werden. Medizinisch notwendige Behandlungen sollen weiter möglich bleiben.
Verstöße gegen die Kontaktbeschränkungen sollen von Ordnungsbehörden und Polizei überwacht und sanktioniert werden.
Hygienevorschriften sollen in Betrieben für Mitarbeiter und Besucher eingehalten werden.
Der Weg zur Arbeit, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sollen der Vereinbarung zufolge aber weiterhin möglich sein. Ausnahmen gelten demnach zudem für zwingend notwendige Zusammenkünfte aus geschäftlichen, beruflichen und dienstlichen sowie aus prüfungs- und betreuungsrelevanten Gründen.
Die Punkte gelten zunächst für zwei Wochen, so die Vereinbarung.
Verordnungstext als Download:
Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 in Brandenburg (SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung – SARS-CoV-2-EindV) [pdf, 650 KB]