Das Brandenburger Landeskabinett hat am Dienstag die Corona-Testpflicht für das Personal von Pflegeeinrichtungen geändert. Ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 müssen sich Beschäftigte in Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie Pflegeheimen täglich testen lassen. Ausgenommen sind Krankenhäuser.
Diese Regelung greift im Havelland ab dem heutigen Donnerstag, da die Zahl der Neuinfektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner laut Veröffentlichung des Robert Koch-Instituts www.rki.de/inzidenzen seit Montag an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 liegt.
Quelle: Landkreis Havelland