Der Landkreis informiert alle havelländischen Landwirte, dass das Land Brandenburg die Richtlinie Futterzukaufprogramm im Internet veröffentlicht hat. Hintergrund der Richtlinie, welche die Förderung der Futtermittelbeschaffung regelt, sind die drastischen Auswirkungen der diesjährigen Witterungsbedingungen auf die Ernteerträge der Landwirte.
Eine Neuerung hält die Richtlinie bereit: Schafhaltende Betriebe sind in den Kreis der Antragsberechtigten zusätzlich aufgenommen worden. Ursprünglich war die Unterstützung ausschließlich für Rinder- und Schweinehalter vorgesehen.
Auch ist die Nachweisführung der Antragsberechnung mit Veröffentlichung der Richtlinie erleichtert worden. Sie beruht nahezu ausschließlich auf Naturalangaben. Die Berechnungsmasken sind entsprechend überarbeitet worden und online verfügbar auf der Internetseite des Landwirtschaftsministeriums, aber auch auf der Internetseite des Landkreises. Amtstierärztin Dörte Wernecke:"Wir empfehlen unseren Landwirten, den Antrag in dieser neuen Version bis spätestens zum 15. Oktober einzureichen, dann endet die Frist."
Quelle: Landkreis Havelland