Alle Kinder, die bis zum 30. September 2026 das sechste Lebensjahr vollenden, werden zum Schuljahr 2026/2027 schulpflichtig und müssen in der Grundschule angemeldet werden.
Die Eltern werden per Post über die Schulanmeldung ihres Kindes informiert und erhalten alle erforderlichen Formulare.
Die Unterlagen sind ausgefüllt (in Druckbuchstaben) und unterschrieben mit entsprechenden Nachweisen in der zuständigen Grundschule abzugeben. Zur Anmeldung muss das Kind persönlich in der Schule vorgestellt werden.
Folgende Nachweise sind bei der Anmeldung einzureichen:
• Geburtsurkunde
• Teilnahmebestätigung an der Sprachstandfeststellung
• ggf. Bescheinigung vom Jugendamt, wenn Erziehungsberechtigte das alleinige Sorgerecht haben
• ggf. Erklärung zur Teilnahme an einem Sprachförderkurs
• ggf. Teilnahmebestätigung an sprachtherapeutischen Behandlungen+#
Eltern, die keine Unterlagen erhalten haben, können die Formulare auf dieser Seite herunterladen oder sich an die Stadt Rathenow, Sachgebiet Bildung und Kindereinrichtungen (Tel. 03385 596402) wenden.
Die aktuelle Schulbezirkssatzung steht ebenfalls unter dem oben genannten Link zum Download zur Verfügung.
Zuständige Schule für Schulanfänger aus den Überschneidungsgebieten
