Menü
Menu

Alle Kinder, die bis zum 30. September 2012 das sechste Lebensjahr vollenden, werden zum Schuljahr 2012/13 schulpflichtig und müssen in der Grundschule angemeldet werden.

Die Anmeldung der Schulanfänger erfolgt in der gewünschten Schule im Zeitraum vom 9. bis zum 13. Januar 2012.

Mitzubringen ist die Bestätigung über die Teilnahme an der Sprachstandsfeststellung. Erziehungsberechtigte, die das alleinige Sorgerecht haben, müssen außerdem eine Bescheinigung vom Jugendamt vorlegen.

Die Hortanmeldung kann zum gleichen Zeitpunkt in der Schule erfolgen.

  • Grundschule "Geschwister Scholl", Geschwister-Scholl-Straße 7
  • Grundschule "Friedrich Ludwig Jahn",  Friedrich-Ebert-Ring 107
  • Grundschule "Am Weinberg", Schulplatz 3
  • Otto-Seeger-Grundschule Rathenow, Pfarrer-Fröhlich-Str. 9