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Alle Kinder, die bis zum 30. September 2018 das sechste Lebensjahr vollenden, werden zum Schuljahr 2018/19 schulpflichtig und müssen in der Grundschule angemeldet werden.

Die Anmeldung der Schulanfänger erfolgt in der zuständigen Schule laut aktueller Schulbezirkssatzung im folgenden Zeitraum:

23.01.2018 bis 29.01.2018

Folgende Nachweise sind bei der Anmeldung einzureichen:

-    Geburtsurkunde
-    Teilnahmebestätigung an der Sprachstandsfeststellung
-    ggf. Bescheinigung vom Jugendamt, wenn Erziehungsberechtigte das alleinige Sorgerecht haben
-    ggf. Erklärung zur Teilnahme an einem Sprachförderkurs
-    ggf. Teilnahmebestätigung an sprachtherapeutischen Behandlungen

Die Hortanmeldung kann zum gleichen Zeitpunkt in der Schule erfolgen.

 

<link file:3720 _blank download file>Zuständige Schule für Schulanfänger aus den Überschneidungsgebieten (pdf, 155kb)