Alle Kinder, die bis zum 30. September 2018 das sechste Lebensjahr vollenden, werden zum Schuljahr 2018/19 schulpflichtig und müssen in der Grundschule angemeldet werden.
Die Anmeldung der Schulanfänger erfolgt in der zuständigen Schule laut aktueller Schulbezirkssatzung im folgenden Zeitraum:
23.01.2018 bis 29.01.2018
Folgende Nachweise sind bei der Anmeldung einzureichen:
- Geburtsurkunde
- Teilnahmebestätigung an der Sprachstandsfeststellung
- ggf. Bescheinigung vom Jugendamt, wenn Erziehungsberechtigte das alleinige Sorgerecht haben
- ggf. Erklärung zur Teilnahme an einem Sprachförderkurs
- ggf. Teilnahmebestätigung an sprachtherapeutischen Behandlungen
Die Hortanmeldung kann zum gleichen Zeitpunkt in der Schule erfolgen.
<link file:3720 _blank download file>Zuständige Schule für Schulanfänger aus den Überschneidungsgebieten (pdf, 155kb)