Menü
Menu

Alle Kinder, die bis zum 30. September 2014 das sechste Lebensjahr vollenden, werden zum Schuljahr 2014/15 schulpflichtig und müssen in der Grundschule angemeldet werden.

Die Anmeldung der Schulanfänger erfolgt in der gewünschten Schule in der Zeit vom 13. bis zum 17. Januar 2014. Mitzubringen ist die Bestätigung über die Teilnahme an der Sprachstandsfeststellung. Erziehungsberechtigte, die das alleinige Sorgerecht haben, müssen außerdem eine Bescheinigung vom Jugendamt vorlegen. Die Hortanmeldung kann zum gleichen Zeitpunkt in der Schule erfolgen.

 

Folgende Grundschulen stehen in Rathenow für die Anmeldung zur Auswahl.

 

Grundschule "Geschwister Scholl"

Geschwister-Scholl-Straße 7a

 

Grundschule "Friedrich Ludwig Jahn"

Friedrich-Ebert-Ring 107

 

Grundschule "Am Weinberg"

Schulplatz 3

 

Otto-Seeger-Grundschule Rathenow

Pfarrer-Fröhlich-Str. 9