Alle Kinder, die bis zum 30. September 2015 das sechste Lebensjahr vollenden, werden zum Schuljahr 2015/16 schulpflichtig und müssen in der Grundschule angemeldet werden. Die Anmeldung der Schulanfänger erfolgt in der gewünschten Schule im Zeitraum vom 12. bis zum 16. Januar 2015. Die Hortanmeldung kann zum gleichen Zeitpunkt in der Schule erfolgen.
Mitzubringen ist die Bestätigung über die Teilnahme an der Sprachstandsfeststellung. Erziehungsberechtigte, die das alleinige Sorgerecht haben, müssen zusätzlich eine Bescheinigung vom Jugendamt vorlegen.
In folgenden Grundschulen kann die Anmeldung erfolgen:
- Grundschule "Geschwister Scholl"
Geschwister-Scholl-Straße 7a
- Grundschule "Friedrich Ludwig Jahn"
Friedrich-Ebert-Ring 107
- Grundschule "Am Weinberg"
Schulplatz 3
- Otto-Seeger-Grundschule Rathenow
Pfarrer-Fröhlich-Straße 9