Alle Kinder, die bis zum 30. September 2013 das sechste Lebensjahr vollenden, werden zum Schuljahr 2013/14 schulpflichtig und müssen in der Grundschule angemeldet werden.
Die Anmeldung der Schulanfänger erfolgt in der gewünschten Schule im Zeitraum vom 14. bis zum 18. Januar 2013.
Mitzubringen ist die Bestätigung über die Teilnahme an der Sprachstandsfeststellung. Erziehungsberechtigte, die das alleinige Sorgerecht haben, müssen außerdem eine Bescheinigung vom Jugendamt vorlegen.
Die Hortanmeldung kann zum gleichen Zeitpunkt in der Schule erfolgen.
Folgende Grundschulen stehen in Rathenow für die Anmeldung zur Auswahl:
Grundschule "Geschwister Scholl"
Geschwister-Scholl-Straße 7a
Grundschule "Friedrich Ludwig Jahn"
Friedrich-Ebert-Ring 107
Grundschule "Am Weinberg"
Schulplatz 3
Otto-Seeger-Grundschule Rathenow
Pfarrer-Fröhlich-Str. 9