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Grundstücksangelegenheiten

BRANDENBURGVIEWER

Der Brandenburg-Viewer ist das offizielle Kartenportal des Landes Brandenburg.

Bebautes und unbebautes Grundstück

Was gilt als „bebaut“?
Als Bebauung gelten mit dem Erdboden verbundene oder auf ihm ruhende Bauwerke oder bauliche Anlagen, deren Grundfläche größer als 10 m² ist.
Dazu zählen unter anderem:

  • Wohnhäuser
  • Gewerbliche Bauten
  • Garagen
  • im Boden eingelassene Pools
  • Gebäude im Rohbau, sofern eine dauerhafte Nutzung möglich ist
  • Carports

Was zählt nicht als Bebauung?

  • Zelte, Wohnwagen oder Container ohne feste Verankerung
  • Temporäre Bauten ohne Baugenehmigung

Erbbaurecht

Das Erbbaurecht gewährt einer Person das Recht, auf oder unter der Oberfläche eines fremden Grundstücks ein Bauwerk zu errichten und zu nutzen.
Das Grundstück bleibt im Eigentum der Stadt Rathenow, während der Erbbauberechtigte das Bauwerk auf eigene Kosten errichtet, nutzt und instand hält.

Wichtige Informationen:

  • Laufzeit:
    – 30 Jahre für Erholungsgrundstücke
    – 90 Jahre für Wohngrundstücke

Garagenmiete

Voraussetzungen:

  • Der Mieter muss das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Vertrag:

  • Es wird ein Garagenmietvertrag abgeschlossen, der die Nutzung der städtischen Fläche sowie den Mietzins regelt.

Mietzins:

Der Mietzins wird gemäß dem Mietvertrag und der Richtlinie für die Verpachtung und Vermietung von Grundstücken der Stadt Rathenow  festgesetzt.


Pacht von Gärten und Kleingärten

Gärten und Kleingärten dienen in erster Linie der Erholung sowie der Eigenversorgung.

Vertragsabschluss:

  • Der Pachtvertrag wird zwischen der Stadt Rathenow und dem Pächter geschlossen.

Voraussetzungen:

  • Der Pächter muss das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Pachtzins:

  • Der Pachtzins richtet sich nach der Richtlinie für die Verpachtung und Vermietung von Grundstücken der Stadt Rathenow.


Antrag auf Sondernutzung von städtischen Flächen


Grundbuchamt

Aufgaben

  • Einsicht in das Grundbuch
  • Auskunft über Eigentümer bei berechtigtem Interesse
  • Eintragung von Rechten an Grundstücken (z. B. Wegerechte, Hypotheken)
  • Erstellung von Grundbuchauszügen 

Kontakt: Grundbuchamt Rathenow


Kataster- und Vermessungsamt

Aufgaben

  • Auskünfte über Flurstücke (Lage, Größe, Nutzung)
  • Auskünfte über Eigentümer
  • Erstellung von Liegenschafts- und Flurkarten
  • Durchführung von Vermessungen
  • Informationen zu Grenzverläufen und Gebäude-Einmessungen

Kontakt:  Kataster- und Vermessungsamt


Gärten, Vorgärten

Exposés


Garagen


Bootsliegeplätze in Semlin und Grütz


Fahrradboxen


Ausschreibungen

Exposés


Aufgaben und Zuständigkeiten eines Kleingartenverbands

Ein Kleingartenverband verwaltet die Kleingartenanlagen und vertritt die Interessen der Kleingärtnerinnen und Kleingärtner.
Er ist Ansprechpartner für Pachtfragen, sorgt für die Pflege der Gemeinschaftsanlagen und achtet auf die Einhaltung der Pacht- und Nutzungsbedingungen.

Kontakt:  Kleingartenverband Westhavelland


Wirtschaft & Standort

Ansprechpartner

Sachbereich Liegenschaften/ Mieten & Pachten
Berliner Str. 15
14712 Rathenow

03385 596-333

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Anbindung von der B188 auf den Viertellandsweg gesperrt
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