Anbindung von der B188 auf den Viertellandsweg gesperrt
Ab dem 10.11.2025 bis voraussichtlich Mitte Dezember werden die Arbeiten zur Baummaßnahme…
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Grundstücksangelegenheiten
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Bebautes und unbebautes Grundstück
Was gilt als „bebaut“?
Als Bebauung gelten mit dem Erdboden verbundene oder auf ihm ruhende Bauwerke oder bauliche Anlagen, deren Grundfläche größer als 10 m² ist.
Dazu zählen unter anderem:
- Wohnhäuser
- Gewerbliche Bauten
- Garagen
- im Boden eingelassene Pools
- Gebäude im Rohbau, sofern eine dauerhafte Nutzung möglich ist
- Carports
Was zählt nicht als Bebauung?
- Zelte, Wohnwagen oder Container ohne feste Verankerung
- Temporäre Bauten ohne Baugenehmigung
Erbbaurecht
Das Erbbaurecht gewährt einer Person das Recht, auf oder unter der Oberfläche eines fremden Grundstücks ein Bauwerk zu errichten und zu nutzen.
Das Grundstück bleibt im Eigentum der Stadt Rathenow, während der Erbbauberechtigte das Bauwerk auf eigene Kosten errichtet, nutzt und instand hält.
Wichtige Informationen:
- Laufzeit:
– 30 Jahre für Erholungsgrundstücke
– 90 Jahre für Wohngrundstücke
Garagenmiete
Voraussetzungen:
- Der Mieter muss das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Vertrag:
- Es wird ein Garagenmietvertrag abgeschlossen, der die Nutzung der städtischen Fläche sowie den Mietzins regelt.
Mietzins:
Der Mietzins wird gemäß dem Mietvertrag und der Richtlinie für die Verpachtung und Vermietung von Grundstücken der Stadt Rathenow festgesetzt.
Pacht von Gärten und Kleingärten
Gärten und Kleingärten dienen in erster Linie der Erholung sowie der Eigenversorgung.
Vertragsabschluss:
- Der Pachtvertrag wird zwischen der Stadt Rathenow und dem Pächter geschlossen.
Voraussetzungen:
- Der Pächter muss das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Pachtzins:
- Der Pachtzins richtet sich nach der Richtlinie für die Verpachtung und Vermietung von Grundstücken der Stadt Rathenow.
Mieten und Pachten
Antrag auf Sondernutzung von städtischen Flächen
Antrag_Sondernutzung.pdf
143.4 KB
Grundbuchamt
Aufgaben
- Einsicht in das Grundbuch
- Auskunft über Eigentümer bei berechtigtem Interesse
- Eintragung von Rechten an Grundstücken (z. B. Wegerechte, Hypotheken)
- Erstellung von Grundbuchauszügen
Kontakt: Grundbuchamt Rathenow
Kataster- und Vermessungsamt
Aufgaben
- Auskünfte über Flurstücke (Lage, Größe, Nutzung)
- Auskünfte über Eigentümer
- Erstellung von Liegenschafts- und Flurkarten
- Durchführung von Vermessungen
- Informationen zu Grenzverläufen und Gebäude-Einmessungen
Kontakt: Kataster- und Vermessungsamt
Gärten, Vorgärten
Exposés
Garagen
Bootsliegeplätze in Semlin und Grütz
Fahrradboxen
Ausschreibungen
Exposés
Aufgaben und Zuständigkeiten eines Kleingartenverbands
Ein Kleingartenverband verwaltet die Kleingartenanlagen und vertritt die Interessen der Kleingärtnerinnen und Kleingärtner.
Er ist Ansprechpartner für Pachtfragen, sorgt für die Pflege der Gemeinschaftsanlagen und achtet auf die Einhaltung der Pacht- und Nutzungsbedingungen.
Kontakt: Kleingartenverband Westhavelland
Wirtschaft & Standort
Ansprechpartner
Sachbereich Liegenschaften/ Mieten & Pachten
Berliner Str. 15
14712 Rathenow



