Bebauungspläne

Bebauungspläne werden von der Gemeinde in eigener Verantwortung aufgestellt. Sie sind aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Bebauungspläne werden von der Gemeinde als Satzung verabschiedet. Für Bürger*innen ist wichtig, dass aus den Bebauungsplänen Bauansprüche hergeleitet werden können. Bauvorhaben, die den Festsetzungen des Bebauungsplanes widersprechen, sind grundsätzlich unzulässig. Im Einzelfall können jedoch unter gesetzlich genau festgelegten Voraussetzungen Abweichungen von den Festsetzungen zugelassen werden.
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