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Anmeldung zur Grundschule in Rathenow für das Schuljahr 2022/2023

Alle Kinder, die bis zum 30. September 2022 das sechste Lebensjahr vollenden, werden zum Schuljahr 2022/2023 schulpflichtig und müssen in der Grundschule angemeldet werden. Aufgrund der aktuellen Situation im Zusammenhang mit dem Corona-Virus werden die Eltern per Post über die Schulanmeldung ihres Kindes informiert und erhalten alle erforderlichen Formulare.

Die Unterlagen für die Schulanmeldung sind ausgefüllt (in Druckbuchstaben) und unterschrieben mit den entsprechenden Nachweisen in der Zeit vom 15. November 2021 bis zum 26. November 2021 an die zuständige Grundschule zu übermitteln. Ein persönliches Vorsprechen ist nur nach vorheriger Absprache möglich.

Folgende Nachweise sind bei der Anmeldung einzureichen:

•    Geburtsurkunde
•    Teilnahmebestätigung an der Sprachstandfeststellung
•    ggf. Bescheinigung vom Jugendamt, wenn Erziehungsberechtigte das alleinige Sorgerecht haben
•    ggf. Erklärung zur Teilnahme an einem Sprachförderkurs
•    ggf. Teilnahmebestätigung an sprachtherapeutischen Behandlungen

Eltern, die keine Unterlagen erhalten haben, können die Formulare auf der Internetseite der Stadt Rathenowim Bereich "Formulare" herunterladen oder sich an die Stadt Rathenow, Sachgebiet Bildung und Kindereinrichtungen (Tel. 03385 596-402) wenden.

Die aktuelle Schulbezirkssatzung steht hier im Bereich „Soziales und Freizeit“ zum Download zur Verfügung.

Die zuständige Schule für Schulanfänger*innen aus den Überschneidungsgebieten können Sie dieser Tabelle entnehmen.