Menü
Menu

Äußerste Vorsicht beim Betreten von Eisflächen

Die Stadtverwaltung weist dringend darauf hin, dass es lebensgefährlich sein kann, überfrorene Wasserflächen zu betreten. Auch wenn der aktuelle Dauerfrost dafür sorgt, dass sich auf den Seen, Teichen und der Havel im Stadtgebiet geschlossene Eisdecken bilden, gibt es keine Garantie für ein sicheres Betreten.

 

Wie dick die Eisdecke wirklich ist, kann niemand durch bloßes Ansehen beurteilen. Viele Faktoren beeinflussen ihre Ausbildung. Vorsicht ist nicht nur bei fließendem Gewässer, verschneiter Oberfläche und bewachsenem Ufer geboten, auch an Ein- und Ausflüssen kann die Eisdicke plötzlich abnehmen. Diese Gefahrenstellen sind oft nicht zu erkennen. Daher rät das Ordnungsamt der Stadt Rathenow grundsätzlich vom Betreten zugefrorener Wasserflächen ab. Wer zugefrorene Seen, Flüsse und Kanäle betritt, gefährdet sich und andere.

 

Innerhalb weniger Minuten in rund vier Grad kaltem Wasser erschlaffen die Muskeln, der Körper erlahmt, die eingebrochene Person geht unter. Im Unglücksfall sollten daher folgende Hinweise beachtet werden:

 

  1. Wer einbricht, sollte versuchen, sich vorsichtig am Eis festzuhalten oder sich auf die Eisfläche zu ziehen. Wenn das Eis weiter bricht, kann man sich unter Umständen mit Fäusten oder Ellenbogen einen Weg zum Ufer freischlagen.
  1. Helfer sollten sich nicht selbst in Gefahr bringen. Sie sollten auf Eigensicherung achten und sich selbst nicht zu weit auf das Eis wagen. Niemals im Wasser tauchen, um Personen zu suchen.
  2. Sofort den Notruf 112 wählen.
  3. Wer sich zum Helfen auf die Eisfläche begibt, sollte sich flach auf das Eis legen und eine Unterlage (z. B. Leiter, Bretter, Zaunfelder o. ä.) verwenden, um sein Gewicht auf eine größere Fläche zu verteilen. Der eingebrochenen Person sollten Hilfsmittel zugeschoben werden, die vor Ort zu finden sind, z. B. ein dicker Ast, ein zusammengerollter Mantel oder ähnliches.
  4. Gerettete sollten sofort vorsichtig erwärmt und dafür in warme Decken oder Jacken gehüllt werden. Bitte nicht auf das „Hausmittel“ zurückgreifen, die Person mit Schnee abzureiben.
  5. Unterkühlten Personen auf gar keinen Fall Alkohol geben, stattdessen möglichst warmen Tee.