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Aus gegebenen Anlass weist die Stadtverwaltung Rathenow darauf hin, dass an regenreichen Tagen immer wieder das Niederschlagswasser Straßen und Wege so erheblich beeinflusst, dass diese teilweise unter Wasser stehen und so nur schwer passierbar sind. Dies liegt zum einen an dem noch durchzuführenden Ausbau der Straßen und Wege, aber zum anderen auch daran, dass ein Teil der Grundstücksbesitzer das Regenwasser auf öffentliche Verkehrsflächen ableitet.

Die Rathenow Verwaltung bittet in diesem Zusammenhang um die Beachtung des Brandenburgischen Wassergesetzes und die Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Rathenow. Danach ist unbelastetes Regenwasser am Ort des Anfalles zur Versickerung zu bringen und darf nicht in den öffentlichen Verkehrsraum abgeleitet werden.


Grundstückseigentümer haben bei der Planung der Regenentwässerung darauf zu achten, dass das Niederschlagswasser auf dem Grundstück, auf dem es anfällt, versickert. Das schließt Dachentwässerungen und Hofentwässerungen gleichermaßen ein. Auch bereits bestehende Regenentwässerungen müssen diese gesetzlichen Vorgaben erfüllen.


Die in den vergangenen Tagen teilweise sehr starken Regenfälle haben gezeigt, dass das Regenwasser von einigen privaten Grundstücken in den öffentlichen Bereich fließt. Diese Ableitungen führen nicht selten zu starken Beeinträchtigungen und Schäden an Straßen, Wegen und auch an Privateigentum. Gefährlich kann es unter anderem auch in der kalten Jahreszeit werden, wenn sich durch abgeleitetes Regenwasser Glatteis bildet.


Alle Eigentümer haben ihre Regenentwässerung zu überprüfen und gegebenenfalls bauliche Veränderungen vorzunehmen.