Die Stadtverwaltung informiert, dass jeder Bürger die Möglichkeit hat, auf der Grundlage des Brandenburgischen Meldegesetzes Datenübermittlungen aus dem Melderegister zu widersprechen. Die Eintragung von Übermittlungssperren schließt die Weitergabe der Anschrift an Firmen und interessierte Privatpersonen nicht aus. Sie gilt nur für die nachfolgend genannten Datenübermittlungen:
1. Übermittlung an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften
2. Volksbegehren und Volksentscheiden, sowie Bürgerentscheiden
3. Auskünfte über Alters- und Ehejubiläen
4. Auskünfte an Adressbuchverlage
5. Auskünfte mittels automatisiertem Abrufs über das Internet
6. Übermittlung von Meldedaten an das Bundesamt für Wehrverwaltung
7. Weitergabe von Meldedaten für erkennbare Zwecke der Direktwerbung (Recht auf informationelle Selbstbestimmung)
Wenn Sie der Datenübermittlung für die oben genannten Fälle widersprechen möchten, wenden Sie sich bitte an das Sachgebiet Bürgerservice der Stadt Rathenow.
Die Widersprüche können dort schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden.
Das Formular "Übermittlungssperren" kann aus dem Internet heruntergeladen, ausgefüllt und unterschrieben an die Stadtverwaltung geschickt werden. Es ist unter www.rathenow.de > Rathaus online> Bürgerservice >Formulare <link file:4476 download file>"Übermittlungssperren" zu finden.