Aufgrund der anhaltenden Trockenheit gilt im Havelland die Waldbrandwarnstufe 4. Das ist die zweithöchste Waldbrandstufe und ab dieser Gefahrenstufe sind keine Feuer mehr zulässig.
Die genehmigten Osterfeuer der Stadt Rathenow beinhalten, in den dazugehörigen Auflagen, ebenfalls das Verbot ab der Gefahrenstufe 4 und die Feuer dürfen deshalb nicht entzündet werden.
Zu weiteren Vorsichtsmaßnahmen ab Waldbrandwarnstufe 4 zählen:
► Rauchen im Wald und in der Feldflur unterlassen!
► Im und am Wald (Mindestabstand 50 m) kein Feuer entzünden!
► Keine glimmenden Zigaretten aus dem Auto werfen!
► Melden Sie bitte alle bemerkten Brände unverzüglich der Feuerwehr (Notruf 112) oder der Polizei (Notruf 110).
Ordnungswidrigkeiten können gemäß Waldgesetz (Vorschrift § 23) mit einer Geldbuße bis zu 20.000 Euro geahndet werden.