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Verstärkte Kontrollen der Ordnungsverwaltung für Hundeanmeldungen

Laut Hundesteuersatzung der Stadt Rathenow ist jeder Hundehalter verpflichtet, seinen Hund innerhalb von zwei Wochen zur Steuer anzumelden.

Die Stadt weist darauf hin, dass Hunde außerhalb der Wohnung oder eines umfriedeten Grundbesitzes nur mit der sichtbar befestigten, gültigen Hundesteuermarke umherlaufen dürfen. Bei einer Kontrolle der städtischen Ordnungsdienstmitarbeiter ist die Marke ein Nachweis für die Anmeldung.

Eine unterlassene Anmeldung eines Hundes stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Wie bei allen Steuervergehen wird dafür, nach Einzelfallprüfung, ein Bußgeld festgesetzt. Das Bußgeld kann hier bis zu 5000 ? betragen. Außerdem wird noch die Nachzahlung der Hundesteuer fällig.

 

Bei Nichtanmeldung eines Hundes sind die Mitarbeiter der Ordnungsbehörde der Stadtverwaltung Rathenow, laut Ordnungsbehördengesetz, berechtigt, die Identität von  Personen festzustellen. Eine Auskunftsverweigerung oder die Falschangabe des Vor-, Familien- und Geburtsnamens, des Wohnortes, der Wohnadresse ist ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit und wird ebenfalls mit einem Bußgeld geahndet.

 

Alle, die ihren Hund noch nicht zur Steuer angemeldet haben, sollten das schnellstens nachholen. Die Anmeldung des Hundes kann persönlich im Rathaus der Stadt Rathenow, im Amt für Wirtschaft und Finanzen erfolgen.

 

Es ist aber auch möglich, das Anmeldeformular über das Internet unter <link http: www.rathenow.de rathausonline bürgerservice anliegen>www.rathenow.de/Rathausonline/Bürgerservice/Anliegen A-Z/ Hundesteuer herunterzuladen und vollständig ausgefüllt per Post oder als Fax an 03385 596103380 oder per E-Mail an <link>steuern@stadt-rathenow.de einzureichen.

 

Ab sofort werden verstärkt Kontrollen von Hundeanmeldungen durchgeführt. Ebenso wird kontrolliert, ob eine Tüte oder ein anderes geeignetes Behältnis für die Hinterlassenschaften der Vierbeiner mitgeführt wird.