Für die Amtsgerichte im Landkreis Havelland und dem Landgericht Potsdam werden für die nächste Amtsperiode von 2014 bis 2018 noch immer Jugendschöffen gesucht. Die Amtsperiode der bisherigen Schöffen endet zum 31. Dezember 2013.Als Jugendschöffe kann jeder tätig werden, der die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, seinen Wohnsitz mindestens ein Jahr im Landkreis Havelland hat und zum Beginn der Amtsausübung zwischen 25 und 69 Jahre alt ist. Gesucht werden für den Amtsgerichtsbezirk Nauen insgesamt 39 Jugendschöffen, für das Amtsgericht Rathenow müssen insgesamt 32 Jugendschöffen benannt werden.Für die Wahl der Jugendschöffen sind möglichst doppelt so viele Personen vorzuschlagen, wie letztlich tatsächlich tätig werden. Dies bedeutet, es werden mindestens 140 Bewerberinnen und Bewerber benötigt. Nach aktuellem Stand betragen die eingegangenen Interessensbekundungen gerade einmal ein Viertel der erforderlichen Anzahl. Wer sich für die Tätigkeit als ehrenamtlicher Richter am Jugendgericht interessiert, kann sich bis zum 20. März 2013 beim Landkreis Havelland bewerben.
Nähere Informationen gibt es unter <link http: www.schoeffen-bb.de>www.schoeffen-bb.de oder bei der Kreisverwaltung unter der Telefonnummer 03385 5512427 oder per Email unter stefanie.petzold@havelland.de.
Die Bewerbungsunterlagen können dort direkt angefordert oder als PDF-Datei auf den Seiten des Jugendamtes heruntergeladen werden.