Menü
Menu

Informationen zur „eingeschränkten Regelbetreuung“ in den Kindertagesstätten der Stadt Rathenow

Die Landesregierung hat am heutigen Tag eine Änderung der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung veröffentlicht, mit der ab dem kommenden Montag, dem 25. Mai, die Kindertagesstätten im Land Brandenburg weiter geöffnet werden, als dies in der bisher geltenden Notfallbetreuung möglich war. Danach können auch Kinder in eingeschränktem Umfang in die Einrichtungen zurückkehren, für die bisher kein Anspruch auf Notfallbetreuung besteht.

 

In welchem Umfang dies neben der uneingeschränkt weiterzuführenden Notfallbetreuung unter Beachtung der Rahmenhygienepläne in den Einrichtungen möglich ist, wird nun durch die Träger der Kindertagesstätten geprüft werden müssen.

 

Auf jeden Fall wird dieses Angebot nicht sofort und sicher auch nicht für alle aktuellen Betreuungsverhältnisse gewährleistet werden können. Für die städtischen Einrichtungen nimmt die Stadtverwaltung Rathenow dazu ab dem 25. Mai schriftliche Anträge entgegen. Die Stadtverwaltung bittet darum, von telefonischen oder persönlichen Anfragen in den Kindertagesstätten Abstand zu nehmen.