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Die Fußballspiele am Austragungsort Brasilien beginnen wegen der Zeitverschiebung oft erst um 22 Uhr oder später. Das führt zu Konflikten mit dem nächtlichen Lärmschutz. Da es sich bei der Fußball-WM um eine internationale Sportveranstaltung von herausragender Bedeutung handelt, gelten - wie schon für drei vorherige Fußballwelt- und Europa-Meisterschaften - Ausnahmeregelungen.

 

Die Kommunen entscheiden über Ausnahmeregelungen

So bekommen die Zuschauer in Deutschland die Gelegenheit, in größerer Gemeinschaft mit anderen die WM-Spiele zu verfolgen. Die Ausnahmeregelungen berücksichtigen sowohl das öffentliche Interesse an den Fernsehübertragungen als auch den Mindestschutz betroffener Anwohner.

Mit der Verordnung erweitert die Bundesregierung den Spielraum der Kommunen, Public Viewing, also öffentliches Fußballgucken, zuzulassen. Denn die kommunalen Behörden entscheiden für jeden Fall, ob eine Ausnahme zugelassen wird.

 

Quelle: www.bundesregierung.de

 

<link file:5753 _blank download file>Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Darbietungen im Freien über die Fußball-WM 2014 (pdf, 40 Kb)