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Frühzeitige Auslegung des FNP der Stadt Rathenow

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rathenow hat am 26.04.2004 die Aufstellung eines <link internal-link internal link in current>Flächennutzungsplanes für das gesamte Gebiet der Stadt Rathenow mit den Ortsteilen beschlossen.
Nachdem das bisherige Aufstellungsverfahren stockte, soll nun mit diesem vorliegenden Vorentwurf des Flächennutzungsplanes das Verfahren zügig fortgeführt werden, um die Grundzüge der städtebaulichen Entwicklung für die nächsten zehn bis fünfzehn Jahre auf eine einheitliche rechtliche und mit den oberen Verwaltungsbehörden abgestimmte Grundlage zu stellen.

Die Notwendig der Aufstellung eines neuen Flächennutzungsplanes ergibt sich unter anderem auch auf Grund des stattgefundenen und weiterhin prognostizierten Bevölkerungsrückganges. Darüber hinaus ist wesentlicher Anlass für die Aufstellung eines gesamten Flächennutzungsplanes der Umstand, dass für
die Ortsteile Böhne, Göttlin und Grütz bisher keine Flächennutzungsplanungen vorliegen.

 

Bis zum 22. November liegen diese Unterlagen in der Stadtverwaltung Rathenow, Berliner Straße 15, im Bau- und Ordnungsamt, Zi. 419 für jedermanns Einsicht zu den gewohnten Öffnungszeiten, (außer dienstags bis 17.30 Uhr) aus.