Die Stadtverwaltung informiert, dass jeder Bürger die Möglichkeit hat, auf der Grundlage des Brandenburgischen Meldegesetzes Datenübermittlungen aus dem Melderegister zu widersprechen.
Folgende Übermittlungssperren können eingerichtet werden:
1. Übermittlungssperre an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften
2. Auskünfte an Parteien, politische Vereinigungen u.a. im Zusammenhang mit Wahlen, Volksbegehren und Volksentscheiden, sowie Bürgerentscheiden
3. Auskünfte über Alters- und Ehejubiläen
4. Auskünfte an Adressbuchverlage
5. Auskünfte mittels automatisiertem Abrufs über das Internet