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Die Stadtverwaltung informiert, dass jeder Bürger die Möglichkeit hat, auf der Grundlage des Brandenburgischen Meldegesetzes Datenübermittlungen aus dem Melderegister zu widersprechen.

 

Folgende Übermittlungssperren können eingerichtet werden:

1. Übermittlungssperre an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften

2. Auskünfte an Parteien, politische Vereinigungen u.a. im Zusammenhang mit Wahlen, Volksbegehren und Volksentscheiden, sowie Bürgerentscheiden

3. Auskünfte über Alters- und Ehejubiläen

4. Auskünfte an Adressbuchverlage

5. Auskünfte mittels automatisiertem Abrufs über das Internet