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Für viele Hundehalter ist der Griff zum Plastikbeutel, ehe es mit dem Vierbeiner vor die Tür geht, mittlerweile eine Selbstverständlichkeit. Wer hat es nicht gern durch eine saubere Stadt zu spazieren. Grundsätzlich ist jeder Hundehalter selbst verantwortlich, das Geschäft ihrer Vierbeiner auf öffentlichen Verkehrswegen und Grünanlagen zu entsorgen. Jedoch gibt es noch Tierbesitzer, welche Hundekot auf Straßen, Parks und Gehwegen einfach liegen lassen.

Aus diesem Grund wurde auf der Stadtverordnetenversammlung am 08. Juli 2015 eine Änderung in der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung der Stadt Rathenow beschlossen.

Ab sofort hat jede Person bei der Ausführung von Tieren zur Aufnahme und zum Transport von Kot geeignete Behältnisse mitzuführen. Die gefüllten Behältnisse sollen dann in einem Abfallbehälter entsorgt und nicht am Wegesrand liegen gelassen werden.

Die in der Innenstadt aufgestellten Behälter für Hundetüten bleiben für die Entsorgung von Hundetüten stehen, werden aber nicht mehr mit Tüten nachgefüllt.

Der Außendienst der Stadtverwaltung wird in der nächsten Zeit kontrollieren, ob sich beim "Gassigehen" an die Mitführungspflicht von Hundekotbeuteln gehalten wird. Bei Verstößen werden die Tierhalter zunächst freundlich darauf hingewiesen. Später wird das nicht Mitführen von geeigneten Behältnissen mit einem Bußgeld von 35 Euro bis 500 Euro geahndet, da es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt.