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- außer in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen

Ab dem 2. Februar müssen Reisende in Zügen und Bussen des öffentlichen Fernverkehrs keine Maske mehr tragen. Dazu hat das Bundeskabinett eine entsprechende Verordnung beschlossen. Hintergrund ist die sich abschwächende Pandemielage.

Keine Überlastung des Gesundheitsystems
Die Bundesregierung hat den Schritt, die Maskenpflicht im öffentlichen Personenfernverkehr auszusetzen, sorgfältig abgewogen. Dazu hat sie die Entwicklung der Pandemie diesen Herbst und Winter genau analysiert.
Die Corona-Schutzmaßnahmen, die seit Oktober galten, waren erfolgreich. Denn aufgrund dieser Schutzmaßnahmen verlief die Pandemie im Herbst und Winter bisher in einem kontrollierten Rahmen. Es kam zu keiner Überlastung des Gesundheitssystems und der kritischen Infrastruktur.

Deutlicher Rückgang des Infektionsgeschehens
Die Lage hat sich, verglichen mit den Hochphasen der Pandemie, deutlich entspannt. Mit Blick auf das Infektionsgeschehen ist ein klarer Rückgang zu verzeichnen. Grund sind wirksame Impfstoffe, die die Wahrscheinlichkeit eines schweren COVID-19-Verlaufs wesentlich verringern. Eine wichtige Rolle spielen auch antivirale Medikamente und der relativ hohe Immunitätsgrad in der Bevölkerung durch Impfungen und Infektionen.
Aus diesen Gründen sah die Bundesregierung es als geboten an, die Maskenpflicht teilweise auszusetzen.

Die bundesweit geltende Maskenpflicht in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen gilt hingegen weiterhin bis zum 7. April. Des Weiteren wird für den Zutritt zu Kliniken und Pflegeheimen  ein negativer Corona-Test gebraucht.


Quelle: Bundesregierung Deutschland