In einem Zeitraum von drei Wochen vor dem jeweiligen Wahltermin besteht die Möglichkeit, seine Stimme(n) per Briefwahl abzugeben. Hierzu wurde im Rathaus in Rathenow, im Bereich des Bürgerservices, ein Briefwahllokal eingerichtet. Gewählt wird am 22. September 2013 ein neuer Bundestag, welcher sich alle vier Jahre der Wahl stellen muss.
Die Öffnungszeiten sind:
Montag - Donnerstag
09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag
09.00 - 12.00 Uhr
am Freitag, dem 20.09.
09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr.
Die Briefwahl kann auf verschiedenen Wegen durchgeführt werden:
- Persönliche Antragstellung und sofortige Stimmabgabe im Briefwahllokal.
- Persönliche Antragstellung im Briefwahllokal und Mitnahme der Wahlunterlagen. Nach Stimmabgabe Absenden des Wahlbriefes an den Briefwahlvorstand per Post oder Abgabe im Rathaus.
- Schriftliche Antragstellung (Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte). Bei Zusendung per Post bitte unbedingt den Antrag in den dazugehörigen Umschlag stecken, frankieren und an die Stadtverwaltung adressieren. Bitte nicht einfach die ausgefüllte Wahlbenachrichtigungskarte in den Briefkasten werfen! Die Wahlunterlagen werden per Post zugestellt. Nach Stimmabgabe Absenden des Wahlbriefes an den Briefwahlvorstand per Post oder Abgabe im Rathaus.
- Seit 2002 ist auch die Beantragung eines Wahlscheines per E-Mail zulässig. Um eine zweifelsfreie Identifikation der Antragstellerin oder des Antragstellers ermöglichen zu können, bitten wir Sie, in Ihrem Antrag Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift sowie, soweit vorhanden, die Wahlbezirks- und Wählerverzeichnisnummer, die Sie Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte entnehmen können, zu nennen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Wahlunterlagen nicht an Ihre Heimatadresse verschickt werden sollen.
- Antragstellung online auf dieser <link internal-link internal link in current>Webseite.
Die Briefwahlunterlagen bestehen für jede Wahl aus:
- Stimmzettel
- Stimmzettelumschlag
- Wahlschein
- Wahlbriefumschlag
Nach Stimmabgabe wird der Stimmzettel in den Stimmzettelumschlag gesteckt und der Umschlag verschlossen. Der Wahlschein wird unterschrieben, er dient der Kontrolle der Wahlberechtigung und wird vom Briefwahlvorstand nach Kontrolle vom Stimmzettelumschlag getrennt. Der unterschriebene Wahlschein wird zusammen mit dem Stimmzettelumschlag in den Wahlbriefumschlag gesteckt. Der Wahlbriefumschlag ist frankiert und braucht nur noch in den Briefkasten geworfen oder im Rathaus abgegeben zu werden. Dies muss so rechtzeitig geschehen, dass der Brief bis zum Wahltag beim Briefwahlvorstand eingeht.