Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe können für Beratungen eine Förderung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen. Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Bundes und des Europäischen Sozialfonds (ESF). Die Liste der förderfähigen Beratungen ist lang. Neben allgemeinen Beratungen, wie beispielsweise zu wirtschaftlichen, technischen, personellen, finanziellen und organisatorischen Fragen ist auch die Förderung spezieller Beratungen, unter anderem zu den Themen Technologie, Innovation, Außenwirtschaft und Qualitätsmanagement möglich. Inhalt der Beratung ist eine themenspezifische Unternehmens- und Schwachstellenanalyse, auf deren Grundlage Verbesserungsvorschläge und konkrete Handlungsempfehlungen sowie eine Anleitung zur Umsetzung dieser Vorschläge in der betrieblichen Praxis erarbeitete werden. Die Förderung beträgt für Unternehmen in den neuen Bundesländern 75% der Beratungskosten, maximal jedoch 1.500 Euro pro Beratung. Je Antragsteller können mehrere Beratungen bezuschusst werden, allgemeine und spezielle Beratungen jeweils bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt 3.000 Euro.
Die finanzielle Beschränkung gilt nicht für Umwelt- und Arbeitsschutzberatungen, Beratungen von Unternehmerinnen und Migranten/-innen sowie zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Weitere Informationen zur Beratungsförderung erhalten Sie auf der Internetseite der Stadt Rathenow unter der Rubrik <link internal-link internal link in current>Wirtschaft und Bauen / Beratung oder im Sachgebiet Wirtschaftsförderung der Stadtverwaltung, Telefon 03385 / 596 345.