Menü
Menu

des Entwurfes der 09. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes „Sondergebiet der Fremdenbeherbergung - Bootel“ Nr. 074 der Stadt Rathenow gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Die Stadt Rathenow führt zurzeit die Planverfahren zur 09. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie zum Bebauungsplan „Sondergebiet der Fremdenbeherbergung - Bootel“ Pl.Nr. 074 in der Stadt Rathenow durch.
Die Entwürfe der Bauleitplanungen einschließlich der Begründungen, der Umweltberichte und die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 16.05.2022 bis einschließlich 17.06.2022

Montag, Mittwoch und Donnerstag08.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.30 Uhr - 15.00 Uhr
Dienstag08.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.30 Uhr - 17.30 Uhr
Freitag08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

in der Stadtverwaltung Rathenow, Berliner Str. 15, im Bauamt, Zimmer E 09 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Des Weiteren können die Unterlagen online, unter www.rathenow.de/wirtschaft-standort/bauen/bauleitplanung/bebauungsplaene-der-stadt-rathenow eingesehen werden.

Alle Bürger haben die Möglichkeit, Einsicht zu nehmen und innerhalb der Auslegungsfrist ihre Bedenken und Anregungen schriftlich beim Bauamt einzureichen oder während der genannten Sprechzeiten zur Niederschrift zu bringen. Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normkontrolle nach § 47 VwGO unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.