der rechtzeitig erhobenen Einwendungen gegen den Plan und der Stellungnahmen zu dem Plan für das Vorhaben
Planfeststellungsverfahren für den Ersatz der Wehranlage Hinter- und Vorderarche/ Rathenow UHW-km 102,971 bis km 103,348
Die gemäß § 73 Abs. 6 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) durchzuführende Erörterung der rechtzeitig eingegangenen Einwendungen gegen den Plan und Stellungnahmen der Behörden zu dem Plan für das o.g. Vorhaben mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen und den Personen, die Einwendungen erhoben haben, findet
am Mittwoch, den 11.07.2007
im Raum 101 der Stadtverwaltung Rathenow, Berliner Straße 15, 14712 Rathenow statt. Die Veranstaltung beginnt um 9.00 Uhr (Einlass ab 8.30 Uhr).
Es wird auf Folgendes hingewiesen:
1. Die Erörterung ist nicht öffentlich (§ 73 Abs. 6 Satz 6 i.V.m. § 68 Abs. 1 Satz 1 VwVfG). Es findet eine Einlasskontrolle statt.
2. Die betroffenen Behörden, anerkannten Naturschutzverbände und Sportbünde werden zu der Erörterung gesondert geladen. Eine individuelle Benachrichtigung der Einwendungsführer erfolgt nicht.
3. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Planfeststellungsbehörde zu geben.
4. Bei Ausbleiben eines Beteiligten kann auch ohne ihn verhandelt werden.
5. Bei Bedarf wird die Erörterung zu einem späteren Termin fortgesetzt.
Im Auftrag
Beck