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Ab dem 01. August 2019 sind alle Eltern im Land Brandenburg vom Elternbeitrag für die Betreuung ihres Kindes befreit, die Sozialleistungen erhalten oder nur über ein geringes Einkommen verfügen.

 

Die Stadt Rathenow bittet alle Eltern mit Kindern in einer Kita in der Trägerschaft der Stadt Rathenow, die Möglichkeit zur Freistellung von den Elternbeiträgen nachzuprüfen. Zur Prüfung sollten bis zum 20. September 2019 geeignete Einkommensunterlagen bei der Stadt Rathenow im Sachgebiet Bildung und Kindereinrichtungen im Raum 321 zu den Sprechzeiten eingereicht werden.

 

Welche Eltern von den Beiträgen befreit sind und wie die Voraussetzungen geprüft werden, regelt die neue Kita-Beitragsbefreiungsverordnung (KitaBBV).

 

Dies betrifft insbesondere Eltern und Kinder im Bezug

  • von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II,
  • von Leistungen nach dem dritten und vierten Kapitel des SGB XII,
  • von Leistungen nach den §§ 2 und 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes,
  • von Kinderzuschlag gemäß § 6 a des Bundeskindergeldgesetzes oder
  • von Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz.

 

Zusätzlich werden Geringverdienende von den Elternbeiträgen freigestellt, deren Haushaltseinkommen einen Betrag von 20.000 € im Kalenderjahr nicht übersteigt.

 

Ansprechpartner:

Stadtverwaltung Rathenow
Sachgebiet Bildung und Kindereinrichtungen
Telefon: 03385 596 410
E-Mail: kita@stadt-rathenow.de

 

Sprechzeiten:


Dienstag

09.00 – 12.00 Uhr

14.00 – 17.00 Uhr

 

Donnerstag

09.00 – 12.00 Uhr

14.00 – 16.00 Uhr