Der Bundesgerichtshof hat durch Urteil vom 07. Dezember 2007 entschieden, dass die vor dem 3. Oktober 2000 geübte Praxis des Landes Brandenburg in Bezug auf Grundstücke aus der Bodenreform, deren Eigentümer bzw. Erben dem Land zum damaligen Zeitpunkt unbekannt waren, nicht rechtmäßig war.
Im Rahmen der Amtshilfe für das Land Brandenburg hat die Stadt Rathenow Bodenreformeigentümer und deren ehemaligen Bodenreformgrundstücke für die Stadt veröffentlicht. Der Aufruf ist auf der Internetseite der Stadt unter folgendem Menüpunkt zu finden.
Alle benannten Eigentümer bzw. deren Erben werden gebeten, sich möglichst schnell beim Brandenburgischen Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen zu melden, um die Möglichkeit einer Rückauflassung zu klären.