Menü
Menu

Die Stadt Rathenow erhält seit 1991 im Rahmen des Bund-Land-Programmes "Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen" des Landes Brandenburg umfangreiche Förderungen für Sanierungsmaßnahmen in der Innenstadt.

Der Gesetzgeber verpflichtet die Gemeinden und Städte in festgelegten Sanierungsgebieten zur Erhebung des Ausgleichsbetrages und somit zur Abschöpfung der sanierungsbedingten Werterhöhung der Grundstücke gemäß Baugesetzbuch.

Zwei Verfahrenswege zur Erhebung des Ausgleichsbetrages gibt es. Zum einen die Erhebung der Ausgleichsbeträge nach Abschluss der Sanierung und zum anderen die Erhebung während der Durchführung der Gesamtmaßnahme.

Über beide Wege werden am kommenden Mittwoch, dem 12. Dezember, ab 17.00 Uhr die Grundstückseigentümer informiert. Die Bürgerversammlung findet in der Aula der Weinbergschule statt.

Anfragen zu diesem Thema beantwortet auch Peter Schwerdtfeger, zuständiger Mitarbeiter im Bau- und Ordnungsamt der Stadtverwaltung, Tel.: 03385 - 596554.