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Wer ab dem 1. September 2013 öffentlich-rechtliche Forderungen wie Steuern, Gebühren und Bußgelder trotz Bescheid und Mahnung nicht bezahlt und auf die Vollstreckung wartet, muss ab sofort tief in die Tasche greifen.

Seit dem 1. September gilt für das Land Brandenburg ein neues Verwaltungsvollstreckungsgesetz sowie eine neue Kostenordnung mit einigen Neuerungen. Wird die Vollstreckungsbehörde beauftragt, eine nicht bezahlte Forderung beizutreiben, entsteht eine Grundgebühr von 31 Euro bis 100 Euro.

Hat man zum Beispiel vergessen, seine Hundesteuer in Höhe von 48 Euro zu bezahlen und auch auf die Mahnung nicht reagiert, werden aus 48 Euro Hauptforderung mit Mahngebühr und Grundgebühr 84 Euro.

 

Auch die Mahngebühren erhöhten sich auf einen Mindestbetrag von 5 Euro bis höchstens 100 Euro (vorher mindestens 1,50 Euro). Sollte es zu einer Pfändung kommen betrugen die Pfändungsgebühren bisher 6,14 Euro bei einer Hauptforderung bis 100 Euro, nun sind es 10,50 Euro. Bei Forderungen über 1.000 Euro erhöht sich die Pfändungsgebühr um 10 Euro je angefangene 1.000 Euro.

 

Um zusätzliche Kosten zu vermeiden, raten wir den Abgabepflichtigen für wiederkehrende Zahlungen eine Lastschrifteinzugsermächtigung zu erteilen, um die termingerechte Begleichung ausstehender Forderungen zu gewährleisten. Das entsprechende Formular ist auf der Homepage der Stadt Rathenow hinterlegt.