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Im Land Brandenburg besteht für alle Kinder die Pflicht, im Jahr vor der Einschulung an der kompensatorischen Sprachstandsfeststellung teilzunehmen. Das heißt, es wird geprüft, ob die Sprachentwicklung der Kinder altersgemäß ist und ob sie die deutsche Sprache hinreichend beherrschen. Wird ein Sprachförderbedarf bei einem Kind festgestellt, dann besteht die Pflicht an einer geeigneten Sprachförderung teilzunehmen.

Die Durchführung erfolgt in der Regel in den Kindertagesstätten. Doch auch Kinder, die keine Kita besuchen, sollen an diesem Programm teilnehmen.

Die Stadt Rathenow bittet daher alle Eltern mit Wohnsitz in Rathenow, deren Kinder keine Kita besuchen und zum Schuljahr 2023/ 2024 eingeschult werden sollen, sich bis zum 09. September 2022 an die Stadtverwaltung Rathenow zu wenden. Gemeinsam kann der Zeitpunkt und der Ort für die Sprachstandsfeststellung für diese Kinder abgestimmt werden.

Folgende Nachweise werden benötigt:
•    Geburtsurkunde
•    ggf. Bescheinigung vom Jugendamt, wenn Erziehungsberechtigte das alleinige Sorgerecht haben
•    ggf. Teilnahmebestätigung an sprachtherapeutischen Behandlungen

Alle Kinder, die an dem Verfahren zur Sprachstandsfeststellung teilgenommen haben, erhalten eine Teilnahmebestätigung, die von den Eltern bei der Schulanmeldung vorgelegt werden muss.