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Zum 31. Dezember 2023 endet die Amtsperiode der im Jahr 2018 gewählten Schöffen, sodass eine neue Wahl für die Amtszeit von 2024 bis 2028 durchzuführen ist.

Schöffen sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter in der Strafgerichtsbarkeit, die bei Gerichtsverhandlungen an den Amts- und Landgerichten mitwirken.

Bürgerinnen und Bürger der Stadt Rathenow einschließlich der Ortsteile, die aktiv an der Rechtsfindung mitarbeiten möchten und sich für das Schöffenamt interessieren, können sich bis zum 15. März 2023 bei der Stadt Rathenow, Berliner Straße 15,14712 Rathenow bewerben.

Die Bewerber müssen bei Amtsantritt, also am 1. Januar 2024, mindestens 25 Jahre alt und nicht älter als 69 Jahre sein. Sie müssen in der Stadt Rathenow gemeldet sein, die deutsche Staatsangehörigkeit haben und die deutsche Sprache beherrschen. Weiterhin dürfen sie nicht in Vermögensverfall (drohende oder bestehende Insolvenz) geraten oder aufgrund von Vorstrafen unfähig sein, öffentliche Ämter zu bekleiden. Bewerber dürfen außerdem nicht gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit verstoßen haben oder als hauptamtliche oder inoffizielle Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes der DDR tätig gewesen sein.

Das Schöffenamt erfordert keine juristischen Kenntnisse. Gefragt sind eine gesunde Menschenkenntnis, Einfühlungsvermögen und Verantwortungsbewusstsein.

Nähere Informationen zum Schöffenamt und zu den Bewerbungsbedingungen können in der Stadtverwaltung Rathenow, Berliner Straße 15, Zimmer 202 oder 201 sowie telefonisch unter 03385-596339 oder 596341 erfragt werden.

Die Bewerbungen sind bis zum 15. März 2023 unter Verwendung des  Formulars zur Aufnahme in die Schöffen-Vorschlagsliste einzureichen. Das Formular ist vollständig auszufüllen und zu unterzeichnen.