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Sperrzeiten auf dem Truppenübungsplatz Klietz

Auf dem Truppenübungsplatz Klietz ist an den folgenden Tagen Schießbetrieb geplant:

KW23
Montag, 01.06.2026 / 07:00 bis 16:30 Uhr
Dienstag, 02.06.2026 / 07:00 bis 16:30 Uhr
Mittwoch, 03.06.2026 / 07:00 bis 01:30 Uhr
Donnerstag, 04.06.2026 / 07:00 bis 16:30 Uhr
Freitag, 05.06.2026 / 07:00 bis 14:30 Uhr
Samstag, 06.06.2026
Sonntag, 07.06.2026 

KW24

Montag, 08.06.2026 / 07:00 bis 16:30 Uhr
Dienstag, 09.06.2026 / 07:00 bis 01:30 Uhr
Mittwoch, 10.06.2026 / 07:00 bis 16:30 Uhr
Donnerstag, 11.06.2026 / 07:00 bis 16:30 Uhr
Freitag, 12.06.2026 / 07:00 bis 14:30 Uhr
Samstag, 13.06.2026
Sonntag, 14.06.2026 

KW25

Montag, 15.06.2026 / 07:00 bis 16:30 Uhr
Dienstag, 16.06.2026 / 07:00 bis 01:30 Uhr
Mittwoch, 17.06.2026 / 07:00 bis 01:30 Uhr
Donnerstag, 18.06.2026 / 07:00 bis 16:30 Uhr
Freitag, 19.06.2026 / 07:00 bis 14:30 Uhr
Samstag, 20.06.2026 / 07:00 bis 14:30 Uhr
Sonntag, 21.06.2026 

KW26

Montag, 22.06.2026 / 07:00 bis 01:30 Uhr
Dienstag, 23.06.2026 / 07:00 bis 01:30 Uhr
Mittwoch, 24.06.2026 / 07:00 bis 16:30 Uhr
Donnerstag, 25.06.2026 / 07:00 bis 16:30 Uhr
Freitag, 26.06.2026
Samstag, 27.06.2026
Sonntag, 28.06.2026 

KW27

Montag, 29.06.2026 / 07:00 bis 16:30 Uhr
Dienstag, 30.06.2026 / 07:00 bis 01:30 Uhr
Mittwoch, 01.07.2026 / 07:00 bis 16:30 Uhr
Donnerstag, 02.07.2026 / 07:00 bis 16:30 Uhr
Freitag, 03.07.2026
Samstag, 04.07.2026 / Instandsetzungszeit
Sonntag, 05.07.2026  / Instandsetzungszeit

Anfang und Ende der Sperrzeit werden durch aufgezogene rotweiße Warnkörbe mit rotem Warnlicht (Nachtmarkierung) angezeigt und die Absperrschranken sind geschlossen.
ACHTUNG! Beim unberechtigten Betreten des Truppenübungsplatzes besteht LEBENSGEFAHR!

Das gesamte Truppenübungsplatzgelände ist militärischer Sicherheitsbereich! Die Grenzen sind durch Grenztafeln sowie Absperrschranken kenntlich gemacht!
Die Schranken werden auch über die angegebenen Sperrzeiten hinaus geschlossen gehalten!

Das unbefugte Betreten und Befahren des Truppenübungsplatzes, das Umgehen und Umfahren von geschlossenen Schranken sowie das widerrechtliche Aneignen von Munition und Munitionsteilen ist verboten und wird strafrechtlich verfolgt.

VORSICHT! BLINDGÄNGER!
ÜBUNGEN VON KAMPFFAHRZEUGEN,
STRASSENVERSCHMUTZUNGEN, UNBELEUCHTETE UND GETARNTE
FAHRZEUGE SIND EINE STÄNDIGE GEFAHR AUF DEM TRUPPENÜBUNGSPLATZ.


Den Anordnungen des Sicherheitspersonals der Truppenübungsplatzkommandantur sowie der Absperrposten ist Folge zu leisten.