Menü
Menu

Grundsteuern, Hundesteuern sowie die Gebühren für Straßenreinigung und Winterdienst für das Jahr 2023 sind am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11., bei Jahreszahlern am 01.07., zur Zahlung fällig.

Zu beachten ist, dass es sich um Dauerbescheide handelt, bei denen nur bei Veränderungen Abgabenbescheide erteilt werden.

Um mit den Zahlungen nicht in Verzug zu geraten wird empfohlen, der Stadtkasse Rathenow schriftlich ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Es besteht aber auch weiterhin die Möglichkeit die Steuern bzw. Abgaben zu den im Bescheid festgesetzten Fälligkeitsterminen per Überweisung zu begleichen.

Die öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Grundsteuer, der Hundesteuer sowie der Gebühren für die Straßenreinigung und den Winterdienst für das Kalenderjahr 2023 erfolgt im Amtsblatt für die Stadt Rathenow. Zur Information der Bürgerinnen und Bürger in der Stadt und den Ortsteilen erfolgt zusätzlich die Bekanntmachung durch Aushang in den Bekanntmachungskästen der Stadt Rathenow.